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Geschäftsordnung
für die Arbeitsgemeinschaft Schadenverhütung von Berlin Brandenburg (AGS)
1. Allgemeines
Die Geschäftsordnung wurde in Übereinstimmung mit dem Vorstand der Feuersozietät Berlin
Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft, dem Vorstand der AGS sowie der Geschäftsführung der
AGS als Arbeitsgrundlage der AGS beschlossen.
2. Sitz der AGS
Die seit dem 4.Oktober 1949 bestehende Arbeitsgemeinschaft Schadenverhütung Groß-Berlin, seit
1991 Arbeitsgemeinschaft Schadenverhütung von Berlin Brandenburg, hat ihren Sitz bei der
Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft, Am Karlsbad 4-5 in 10785
Berlin.
3. Ziele der AGS
Das Ziel der AGS ist der Erfahrungsaustausch zum Themenbereich der Schadenverhütung.
Dieses Ziel soll erreicht werden durch:
den Erfahrungsaustausch über Schäden und der Schadensanalyse,
- die Darstellung von Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren,
- die Richtlinienarbeit für Gremien und Öffentlichkeit,
- die Aufklärungsarbeit für die Öffentlichkeit,
- die Förderung des Schadenverhütungsgedankens.
Die Mitglieder der AGS verpflichten sich, die Informationen in Ihren
Verantwortlichkeitsbereichen weiterzuleiten. Ausgewählte Themenbereiche mit neuesten Erkenntnissen
zur Schadenverhütung und -forschung sollen in "schadenprisma", der Zeitschrift der öffentlichen
Versicherer, veröffentlicht werden.
4. Sitzungen der AGS
Die Sitzungen der AGS finden in der Regel am letzten Donnerstag eines Monats, mindestens 6 mal
jährlich, statt, zu denen die Geschäftsführung 14 Tage vor dem Sitzungsbeginn schriftlich einlädt.
Über die Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt und den Mitgliedern zugestellt.
5. Mitgliedschaft in der AGS
Mitglied der AGS können leitende Mitarbeiter aus Wirtschaftsunternehmen, von Institutionen,
Behörden, Zweckverbänden, Innungen u. ä. werden, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten zum Themenbereich
Sicherheit und Schadenverhütung gemäß Punkt 3 - Ziel der AGS - beitragen können. Die Mitgliedschaft
wird auf Antrag und nach Zustimmung von Vorstand und Geschäftsführung der AGS wirksam. Sie endet
grundsätzlich nach der Beendigung der Tätigkeit.
6. Vorstand der AGS
Der Vorstand der AGS wird aus den Reihen der Mitgliedschaft mit Zustimmung des Vorstandes der
Feuersozietät Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft bestimmt. Der Vorstand der AGS besteht aus dem
ersten und dem zweiten Vorsitzenden.
7. Geschäftsführung der AGS
Die Geschäftsführung der AGS wird vom Vorstand der Feuersozietät Berlin Brandenburg
Versicherung Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Vorstandes der AGS bestimmt und besteht aus
Beschäftigen der Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft.
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